Angebot

Leistungen

Unsere Unterstützung zielt auf die Förderung der Selbständigkeit und die Stärkung der Kompetenz zur Selbstorganisation (Empowerment).
  • Bei der Wohnungssuche (Vorleistung)
  • Agogische Begleitung in herausfordernden Lebenssituationen (psychosoziale Begleitung*)
  • Bei der Organisation und Bewältigung ihres Alltags
  • Bei administrativen Aufgaben, insofern diese nicht durch die Beistandschaft gewährleistet ist.
  • In der Freizeit- und Ferienplanung
  • Bei der Haushaltsführung
  • In Krisensituationen steht Ihnen ein Pikettdienst oder ihre Prozessbegleitung zur Verfügung. 
In der Regel bieten wir einmal pro Jahr begleitete Ferien oder ein verlängertes Wochenende in Zusammenarbeit mit insieme Aarau-Lenzburg an.
* Was bedeutet psychosoziale Begleitung?

Der Begriff Psychosozial beinhaltet ein Menschen- und Gesellschaftsbild, welches das individuelle psychische und soziale Wohlbefinden immer im Zusammenhang der bestehenden sozialen, Lebens- und Umweltbedingungen betrachtet.

Die psychosoziale Begleitung ist eine klientenzentrierte Form der Gesprächsführung, welche Menschen in herausfordernden Lebenssituationen und in ihrer Entwicklung zu begleiten. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen der Prozessbegleitung und den Klienten bildet hierbei eine wesentliche Grundlage.

Innerhalb der psychosozialen Begleitung ist es Aufgabe der Prozessbegleitung den individuellen Lebenszusammenhang zu erfassen. Die psychosoziale Begleitung bietet Orientierungs-, Planungs-, Entscheidungs- und Bewältigungshilfe an. Hierbei werden persönliche, soziale und professionelle Ressourcen berücksichtigt.

Wie bekomme ich ambulante Unterstützung?

1. Kontaktaufnahme und Wahl eines Anbieters

Zum Beispiel mit...

Verein Stützpunkt Alltag

Rugghölzli 2
5453 Remetschwil-Busslingen

Telefon: 056 555 87 32
Mail: verein@stuetzpunkt-alltag.ch

2. Abklärung der individuellen Unterstützung

Sie melden sich per Anmeldeformular bei der Stelle Abklärung individuelle Unterstützung des SVA Aargau (AIU) an. Die AIU klärt, ob Sie bezugsberechtigt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie bereits Vorleistungen beziehen. Vorleistungen bedeutet Unterstützungsleistungen bei der Wohnungssuche. Als nächster Schritt wird eine individuelle Hilfeplanung (IHP) erstellt und die Ihnen zur Verfügung stehenden Stunden berechnet. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage:  www.sva-ag.ch/aiu

SVA Aargau
Abklärung individuelle Unterstützung
Bahnhofplatz 3c

Telefon: 062 837 89 61      Mail: aiu@sva-ag-ch

Wenn Sie Beratung brauchen:

Beratungsstelle

Pro Infirmis Aargau Solothurn unterstützt Sie bei der Abklärung der individuellen Unterstützung und beim Ausfüllen des individuellen Hilfeplans.

Pro Infirmis Aargau-Solothurn

Bahnhofstrasse 28
5001 Aarau

Telefon: 058 775 10 50

Mail: ag.so.@proinfirmis.ch

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeeingaben im Zusammenhang mit den Dienstleistungen sind an die Geschäftsleitung des VSA zu richten.

Es kann auch zu jeder Zeit bei der kantonalen Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen eine Beschwerde eingereicht werden. (Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen, Schachenallee 29, 5000 Aarau)